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Eine neue Vergabe-Landkarte des Digitalverbands Bitkom vergleicht Direktauftragsschwellen der Bundesländer. Die Spanne reicht von wenigen Hundert bis über 200.000 Euro. Jedes Jahr vergibt die öffentliche Hand Aufträge in dreistelliger Milliardenhöhe, doch Startups kommen vielerorts kaum zum Zug.

So seien 2023 in Deutschland rund 123,5 Milliarden Euro an öffentlichen Aufträgen und Konzessionen vergeben worden, schreibt Bitkom. Nur elf Prozent der deutschen Startups hätten seit ihrer Gründung an öffentlichen Ausschreibungen teilgenommen und nur sieben Prozent haben mindestens einen Auftrag erhalten. Der Anteil etablierter Unternehmen, die Aufträge erhalten, ist demnach mehr als doppelt so hoch.

Junge Unternehmen scheiterten häufig an zu komplexen Vergabeverfahren und fehlenden Referenzen. Dabei biete gerade die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Startups enormes Potenzial: für eine innovative Verwaltung und für digitale Souveränität, betont Bitkom.

Mit der neuen Vergabe-Landkarte macht der Digitalverband jetzt sichtbar, wie unterschiedlich die Bundesländer jungen, innovativen Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen ermöglichen – oder eben erschweren. Im Zentrum stehen die Wertgrenzen für Direktaufträge, also der Betrag, bis zu dem Behörden ohne aufwändiges Vergabeverfahren direkt beauftragen können, sowie spezielle Regelungen für die Vergabe an Startups.

„Wer die Verwaltung digitalisieren will, sollte auch auf Innovationen von Startups setzen. Das bedeutet unter anderem, auf die besonderen Bedingungen von jungen Unternehmen Rücksicht zu nehmen und langwierige Vergabeverfahren zu vermeiden“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Unsere Vergabe-Landkarte zeigt: In einigen Bundesländern wird es Startups gezielt leicht gemacht, in anderen werden sie ausgebremst.“

 

Große Unterschiede zwischen den Ländern

Die Karte arbeitet mit einem einfachen Farbsystem, das sich nach der Direktauftragsschwelle richtet, die im Allgemeinen für alle Unternehmen und damit auch für Startups gilt. Am Beispiel Niedersachsen zeigt sich, was das in der Praxis bedeutet: Bis 20.000 Euro sind Direktaufträge möglich, darüber hinaus können Projekte bis 100.000 Euro über vereinfachte Verfahren wie Verhandlungsvergabe oder beschränkte Ausschreibung vergeben werden. Erst darüber wird es formal und zeitaufwändiger.

In anderen Ländern liegt die Direktauftragsschwelle deutlich niedriger, mit entsprechenden Hürden für kleine Pilotprojekte. Nur Baden-Württemberg sieht eine Sonderregelung vor, wonach öffentliche Aufträge bis zu dem EU-Schwellenwert von aktuell 216.000 Euro direkt an Startups vergeben werden können; für alle übrigen Unternehmen sind es 100.000 Euro. Hamburg ermöglicht über ein vereinfachtes Verfahren für Startups Aufträge bis 100.000 Euro ohne komplizierte Ausschreibung, im Saarland gilt diese Grenze nicht nur für junge, sondern für alle Unternehmen. In Sachsen liegt die allgemeine Wertgrenze – und damit auch für Startups – bei gerade einmal 500 Euro. Schon für Aufträge von 501 Euro muss ein aufwändigeres Verfahren durchlaufen werden.

„Baden Württemberg und Hamburg zeigen, was bei der öffentlichen Vergabe an Startups möglich ist. Wenn Direktaufträge für junge, innovative Unternehmen gut geregelt und transparent ein gesetzt werden, gewinnen alle: Verwaltungen kommen schneller zu digitalen Lösungen, Startups zu Referenzen und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu besseren Services. Daran sollten sich alle Länder orientieren und entsprechende Regelungen für Startups schaffen“, so Wintergerst. „Unser Ziel sollte sein, bundeseinheitliche Vergabe regeln für Startups zu schaffen und den aktuellen Flickenteppich zusammenzuweben.“

 

Warum ein Direktauftrag Startups helfen kann

Für Startups ist der Direktauftrag ein wichtiger Einstieg in die Zusammenarbeit mit der Verwaltung, betont Bitkom: Die Behörde kann bis zu einer bestimmten Grenze direkt kaufen, nach einer kurzen Marktprüfung und mit schlanker Dokumentation. So lassen sich erste bezahlte Piloten oder Proof of Concepts schnell und mit wenig Bürokratie umsetzen. Darauf aufbauend kommen dann Verfahren wie Verhandlungsvergaben und beschränkte Ausschreibungen ins Spiel. Bei der Verhandlungsvergabe lädt die Behörde ausgewählte Anbieter ein und verhandelt mit ihnen über Leistung und Preis. Das ist ein formaleres, aber immer noch vergleichsweise schlankes Verfahren, gerade für Folgeaufträge nach erfolgreichen Piloten. Bei der beschränkten Ausschreibung werden nur bestimmte Unternehmen direkt zur Angebotsabgabe aufgefordert; verhandelt wird nicht, dafür sind Erfahrung und Sichtbarkeit im Markt besonders wichtig.

 

Orientierung, keine Rechtsberatung

Die Bitkom-Vergabe-Landkarte macht die Vergaberegeln der Bundesländer vergleichbar. In einem Pop-up zum jeweiligen Bundesland sind der Wert der Direktauftragsschwelle sowie die Werte für Verhandlungsvergaben und beschränkte Vergaben angegeben. Außerdem werden relevante Sonderregelungen aufgeführt. Wer eine gesammelte Übersicht aller Werte benötigt, kann eine ergänzende Tabelle herunterladen. Die Karte bietet damit eine leicht verständliche Orientierung, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Maßgeblich bleiben die offiziellen Rechtsgrundlagen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

 

→ Hier geht es zur Bitkom-Vergabe-Landkarte

 

Dies ist ein Beitrag aus dem KOINNOmagazin 2/2025.